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Rote Schnucken

Biergarten am Rathaus
Marktstr. 4A
29640 Schneverdingen

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1.Vorsitzender@rote-schnucken.eu

 

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FC Bayern München Fanclub

"Rote Schnucken" Schneverdingen

Fanclub Satzung

 

Grundsatz

 

Im Fanclub "Rote Schnucken" haben sich Anhänger des FC Bayern München zusammengeschlossen. Wir unterstützen "unseren" Verein ohne jegliche Ausnahme nur mit friedlichen Mitteln und gesetzeskonformes, gegenüber FAns anderer Vereine tolerantes und absolut gewaltfreies Verhalten.

Wir wollen uns als Bayern-Fans gesellschaftlich vorbildlich verhalten und verurteilen Gewalt und Radikalismus jedweder Art.

 

§ 1 Name und Gründung

 

Der Fanclub ist am 14. August 2011 im Biergarten "Am Rathaus", Marktstraße 4a, 29640 Schneverdingen gegründet worden. Er trägt den Namen "Rote Schnucken".

 

§ 2 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres.

Das erste Geschäftsjahr beginnt rückwirkend mit der Saison 2011/12.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

Es kann jeder Mitglied des Fanclubs werden.

 

Mit der Unterschrift auf der Eintrittserklärung erkannt jedes Mitglied die Satzung des Fanclubs an. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.

 

Wenn ein Minderjähriger Mitglied werden will, so muss ach ein gesetzlicher Vertreter Mitglied im Club sein.

 

Ein Austritt ist zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich erfolgen. Ausnahmen können durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes akzeptiert werden.

 

Sollte ein Mitglied gegen die Satzung des Fanclubs verstoßen oder sich rufschädigend für den Fanclub verhalten, kann der Ausschluss erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet eine ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung. Herzu müssen mind. 50% der anwesenden Mitglieder für den Ausschluss stimmen.

 

Wird ein Mitglied durch politische radikale Einstellung auffällig oder sollte es durch Gewalttätigkeit in Erscheinung treten, kann ebenfalls der Ausschluss aus dem Fanclub erfolgen.

 

Mit dem Austritt und/oder Auschluss aus dem Fanclub erlöschen jegliche Ansprüche gegenüber dem Fanclub. Bereits gezahlte Jahresbeiträge werden nicht erstattet/zurückgezahlt.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

 

Der jährliche Beitrag beträgt € 60,00. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug auf das für den Fanclub eingerichtete Konto.

 

Sollte der jährliche Beitrag nicht durch Bankeinzug gezahlt werden können, so besteht für das Mitglied die Möglichkeit, den Betrag bis spätestens 30.04. beim Präsidenten bar einzuzahlen.

 

Sollte gravierende persönliche Gründe für die verzögerte Zahlung vorliegen, kann der Vorstand eine angemessene Fristverlängerung beschließen.

 

Sollte diese Frist verstreichen, so kann der Vorstand einstimmig den Ausschluss des Mitglieds aus dem Fanclub beschließen, weil davon auszugehen ist, das kein weiteres Interesse an der Mitgliedschaft besteht.

 

Schüler bis zum 15. Lebensjahr sind beitragsfrei, ab dem 16. Lebensjahr zahlen sie 50% des Jahresbeitrages.

 

Eine Änderung der Beiträge kann die Hauptversammlung mit 50% der anwesenden Mitglieder beschließen.

 

Die Beiträge werden jeweils zum 01.04. fällig und eingezogen.

 

Spenden werden gern entgegengenommen. Der Kassenwart führt hierüber Buch.

 

Die Mitgliedsbeiträge werden für die Belange des Fanclubs und deren Mitglieder verwendet.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Gremium. Es wird jedes Jahr Anfang Februar eine Mitglieder-Hauptversammlung geben. Die Einladungen hierzu erfolgen mind. 2 Wochen vorher per Mail, schriftlich, als Anzeige im Heide Kurier/Mittwoch aktuell oder mündlich.

 

Der Vorstand hat das Recht, eine außerordenliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, wenn diese Satzung nicht ausdrücklich eine andere Mehrheit vorschreibt.

 

Änderungen der Satzung können nur mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

Nicht anwesende Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 

Die Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn, das mind. 50% der anwesenden Mitglieder eine geheime/schriftliche Abstimmung verlangen.

 

In der Regel treffen sich die Mitglieder einmal im Monat zum Stammtisch im Biergarten.

Dieser beginnt eine Stunde vor Spielbeginn bei dem vom Vorstand festgelegtem Bayernspiel.

Hierbei sollte auf jedem Fall das Vereins-Shir getragen werden.

Die jeweiligen Treffen werden bie der Vorstandssitzung beschlossen und dann per MAil angekündigt. Die Teilnahme ist freiwillig, sollte aber im Sinne des Fanclubs nicht zu selten sein.

 

§ 6 Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

 

1. VorsitzenderPeter Springhorn

2. VorsitzenderUwe Schröder

KassenwartUwe Heinsohn

1. SchriftführerTorsten Jurgeit

2. SchriftführerTorsten Fuchs

 

Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Sollte ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit ausscheiden, kann der Vorstand für den Rest der verbleibenden Amtszeit eine Vertretung aus der Mitgliedschaft bestimmen.

 

Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlungen und Vorstandsitzungen ein und leitet diese.

 

Der kassenwart ist für alle finanziellen Belange zuständig und führt über alle Einnahmen und Ausgaben Buch. Auf der jährlichen Hauptversammlung legt er hierüber einen Rechenschaftsbericht/Jahresabschluss vor.

Der Kassenwart kann bei Ausgaben ohne weitere Rücksprache bis zu einer Summe von € 50,00 frei entscheiden. Alle darüber hinaus gehenden Ausgaben bedürfen der Abstimmung mit dem Vorstand.

 

§ 7 Kassenprüfung

 

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen.

 

§ 8 Auflösung des Fanclubs

 

Die Auflösung des Fanclubs kann nur auf einer ordenlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. In der Einladung zu dieser Hauptversammlung mus ausdrücklich auf diese anstehende Abstimmung/Entscheidung hingewiesen werden.

 

Um die Auflösung zu beschließen ist die Anwensenheit von mind. 3/4 aller Mitglieder notwendig.

 

Eine Auflösung des Fanclubs bedarf einer 3/4 Mehrheit.

 

Das Barvermögen des Vlubs wird im Falle der Auflösung einem hiesigen sozialen Zweck gespendet. Dies können z.B. zoziale Einrichtungen, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Hierüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

 

§ 9 Allgemeine Bestimmungen

 

Die grundsätzliche Kommunikation erfolgt per e-mail. Über dieses Medium werden z.B. Einladungen und Protokolle verschickt.

 

Sollte ein Mitglied keine e-mail Adresse haben, so werden die Einladungen zu Mitgliederversammlungen per Post an die zuletzt dem Club bekanntgegebenen Adresse verschickt. Protokolle, sontige Mitteilungen etc. können im Biergarten eingesehen/als Kopie abgeholt werden.

 

Jedes Mitglied muss dem Vorstand zeitnah eine Adress- bzw. Zustelladressänderung mitteilen.

 

Der Fanclub haftet für keinerlei Schäden oder Verluste, die insbesondere im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen, Feiern doer Stadionbesuchen entstanden sind.

 

Jedes Fanclub-Mitglied verhält sich gesetzeskonform und achtet gesellschaftliche und moralische Grundsätze.

 

Bei Stadionbesuchen verzichten die Fanclubmitgliedern auf das Abbrennen von Pyrotechnik und distanzieren sich von allen anderen verbotenen Handlungen.

 

Alle Mitglieder verhalten sich so, dass dem Fanclub und auch dem FC Bayern München kein Imageverlust entsteht.

 

 

Stand: Juli 2013

 

 

 


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